Sie kommen zur Behandlung in eine Facharztpraxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel anderxorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben.
Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können.
Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischem Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten.
So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. ungenutzte Zeit gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werden, es sei denn an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden.